Behandlungskosten

Gesetzliche Krankenversicherung

  Erwachsene Säuglinge & Kinder
Ersttermin 110 € 90 €
Folgetermine 90 € 50 - 70 €

Private Krankenversicherung

  Erwachsene Säuglinge & Kinder
Ersttermin 120 € 100 €
Folgetermine 100 € 60 - 80 €

Behandlungen bei Jugendlichen zählen ab ca. dem 14. Lebensjahr zum Erwachsenen-Honorar, dies ist situationsabhängig.

Erstattung

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Seit ein paar Jahren übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen rückwirkend einen Teilbetrag der Osteopathischen Behandlungen (z.B. 80% der Behandlungskosten für drei Rechnungen pro Kalenderjahr). Da wir fundierte Ausbildungen zu Osteopathen abgeschlossen haben, Heilpraktiker sowie Mitglied im Berufsverband VOD e.V. (Verband der Osteopathen Deutschland e.V.) sind, erfüllen wir alle Voraussetzungen hierfür.

 

Da allerdings jede Krankenkasse ihre Richtlinien selbst bestimmt und diese sich oftmals von Jahr zu Jahr ändern ist das Ganze recht unübersichtlich - bitte erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrer Krankenkasse nach einer möglichen Rückerstattung und dem nötigen Vorgehen.

 

Einen Überblick über die Bezuschussung einzelner Krankenkassen sowie viele weitere Informationen zur Osteopathie finden Sie hier: www.osteokompass.de

 

Falls Sie unabhängig davon eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besitzen, können Sie diese bei entsprechender Rechnungsstellung unsererseits ebenfalls in Anspruch nehmen. Eine solche Versicherung kann zum Beispiel auch in eine Brillen- oder Zahnzusatzversicherung eingebunden sein.

 

 

Private Krankenversicherung

 

Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungskosten werden je nach Versicherung und Tarif anteilig oder vollständig übernommen.

 

 

Allgemeiner Hinweis

 

Der Behandlungsvertrag zwischen Praxis und Patient besteht unabhängig der individuellen Versicherungsverhältnisse des Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.

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