Behandlungskosten

 

Da für mich eine ausführliche Anamnese sowie eine sorgfältige Untersuchung die Basis einer guten Behandlung darstellen, plane ich für einen Ersttermin soweit möglich einen größeren zeitlichen Rahmen von ca. 60 - 80 Minuten ein. Das Honorar für diesen ersten Behandlungstermin beläuft sich in meiner Praxis auf 90 - 100 €.

 

Folgebehandlungen von ca. 50 - 60 Minuten kosten 90 € pro Termin. 

 

Da Behandlungen von Kindern und Säuglingen in der Regel etwas weniger Zeit in Anspruch nehmen, liegen die Kosten hier bei meist 90 € für einen ca. 50 - 60 minütigen Ersttermin und ca. 50 - 70 € für Folgebehandlungen von ca. 30 - 45 Minuten.

Um einen flüssigen Praxisablauf ohne größere Wartezeiten zu ermöglichen funktioniert meine Praxis nach eine Bestellsystem. Das bedeutet, dass ein vereinbarter Behandlungszeitraum auch nur für diesen einen Patienten reserviert ist. Bei nicht eingehaltenem Termin kann diese Zeit somit durch keinen anderen Patienten ersetzt werden. Falls Sie einen Termin einmal nicht wie vereinbart wahrnehmen können denken Sie daher bitte unbedingt daran, diesen bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt werden (§ 615 BGB).

Erstattung

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Seit ein paar Jahren übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen rückwirkend einen Teilbetrag der Osteopathischen Behandlungen (z.B. 80% der Behandlungskosten für drei Rechnungen pro Kalenderjahr). Da ich eine 6-jährige Ausbildung zum Osteopathen abgeschlossen habe sowie Mitglied im Berufsverband VOD e.V. (Verband der Osteopathen Deutschland e.V.) bin, erfülle ich alle Voraussetzungen hierfür. Da allerdings jede Krankenkasse ihre Richtlinien selbst bestimmt und diese sich oftmals von Jahr zu Jahr ändern ist das Ganze recht unübersichtlich - bitte erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrer Krankenkasse nach einer möglichen Rückerstattung und dem nötigen Vorgehen.

 

Einen Überblick über die Bezuschussung einzelner Krankenkassen sowie viele weitere Informationen zur Osteopathie finden Sie hier: www.osteokompass.de

 

Falls Sie unabhängig davon eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besitzen, können Sie diese bei entsprechender Rechnungsstellung meinerseits ebenfalls in Anspruch nehmen. Eine solche Versicherung kann zum Beispiel auch in eine Brillen-, Zahnzusatz- oder sonstigen private Krankenversicherungen eingebunden sein. Hier erkundigen Sie sich hierzu bitte ebenfalls direkt bei Ihrer entsprechenden Versicherung.

 

 

Private Krankenversicherung

 

Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

 

Allgemeiner Hinweis

 

Der Behandlungsvertrag zwischen Praxis und Patient besteht unabhängig der individuellen Versicherungsverhältnisse des Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.

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