Kosten und Erstattung
Gesetzlich versichert
Grundsätzlich ist jeder Patient in einer osteopathischen Praxis zunächst Selbstzahler.
Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten ihren Patienten je nach individuellem Leistungskatalog einen gewissen Betrag für osteopathische Behandlungen zurück. Oft ist hierfür eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. (Weitere Infos erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse)
Bei privatversicherten Patienten erfolgt unsere Honorarabrechnung grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und eine teilweise oder vollständige Erstattung ist üblich. Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Erkundigen Sie sich daher für weitere Informationen bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Ersttermin: 95,- €
Folgetermine:
Erwachsene 95,- €
Kinder 60,- bis 95,- €
Säuglinge 60,- bis 70,- €
Privat versichert
Ersttermin: 100,- €
Folgetermine:
Erwachsene 100,- €
Kinder 65,- bis 100,- €
Säuglinge 65,- bis 75,- €
